»Veränderungsprozesse beginnen im Kopf«

Sie benötigen Ruhe, um sich zu entwickeln, Dynamik um zu wachsen und Geduld, um sich zu festigen.

Herzlich Willkommen bei der BeWo - Heinsberg

Schön, dass Sie uns gefunden haben und unsere Seite besuchen. Wir sind ein privater Anbieter in Heinsberg und arbeiten kooperativ mit der ehemaligen Tochterunternehmung BeWo-Neuss zusammen. Unsere Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX ist vom Kostenträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), anerkannt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen zu unterstützen und auf Ihrem Weg zu begleiten. Dabei ist es uns wichtig, dass wir uns auf gleicher Augenhöhe begegnen und Ihnen gleichzeitig auch Orientierung, Halt und Wissen zur Verfügung stellen, sodass wir gemeinsam an Ihren Lösungen arbeiten können. Dazu gehören auch eine gegenseitige Vertrauensbasis und die Achtung vor unserem Gegenüber.

Wir bieten Ihnen Mitarbeiter mit einer hohen Fachkompetenz, Lebenserfahrung, Belastbarkeit und einer bejahenden Lebenseinstellung und Sie bringen den Wunsch nach Veränderung und die Bereitschaft zur Entwicklung mit.  So vielfältig die Menschen so unterschiedlich sind auch die zu bewältigen Schwierigkeiten. Wir schauen dabei auch über unseren Tellerrand hinaus, um die bestmöglichsten Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Unsere gemeinsame Arbeitsgrundlage ist der individuelle Hilfeplan (IHP), in dem die Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden und dem Kostenträger (LVR) zur Bewilligung vorgelegt werden muss. Ganz gleich, ob Sie sich im eigenen Interesse oder im Interesse eines Angehörigen, Freundes oder Bekannten über unser Angebot informieren möchten, wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter +49 2452 – 988 42 21 an oder schicken Sie eine Anfrage über das Kontaktformular.

»Welche und wieviel Unterstützung braucht ein Mensch mit Behinderung durch die Eingliederungshilfe? Um festzustellen, welchen individuellen Unterstützungsbedarf ein Mensch mit Behinderung hat, wird das Verfahren der Bedarfsermittlung eingesetzt. …«

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/antraege_und_verfahren/hilfeplanverfahren_2/hilfeplan_1.jsp

Unsere Kooperationspartner

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